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Rechtsanwälte Koblenz informieren zum Unterhaltsrecht
Rechtsanwälte Lersch aktuell zur Uterhaltsminderung bei volljährigen Kindern:
Ein Volljähriges Kind gilt als "leistungsfähiger Partner"
Bei der Frage, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsberechtigter nach der Scheidung Zahlungenvom Ex-Partner erhält, spielen diverse Kriterien eine Rolle. Insbesondere wird darauf abgestellt,
inwieweit der Unterhaltsberechtigte selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen kann. Dabei
kommt es nicht auf ihn allein, sondern auch auf einen etwaigen neuen Partner an. Ist dieser
grundsätzlich leistungsfähig, so wird die Höhe der Unterhaltszahlungen des Ex-Partners
entsprechend reduziert.
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Wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat, kann ein solcher "leistungsfähiger Partner"
nicht nur ein neuer Lebenspartner, sondern auch das eigene, volljährige und damit grundsätzlich
erwerbsfähige Kind sein. Auch in dieser Situation ergäben sich Synergieeffekte des
gemeinschaftlichen Alltags, so die Richter.
Quelle: OLG Hamm, Beschl. v. 09.06.2011 - II-6 UF 47/11
Eingestellt am 20.12.2011 von G. Hermann-Lersch
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