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Aktuelle Rechtsprechung Rechtsanwälte Koblenz im Familienrecht

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Fachanwalt für Erbrecht in Koblenz und Umgebung

Viele Menschen hinterlassen bei einem plötzlichen Tod den überlebenden Ehegatten oder den Kindern, weil sie keine erbrechtliche Vorsorge getroffen haben, nicht unerhebliche Probleme.

Dies kann zu Erbstreitigkeiten unter den Erben und pflichtteilsberechtigten Personen führen bis hin zum Verlust der bisherigen Existenz für diese.

Da die meisten Menschen die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod scheuen und sie mit den erbrechtlichen Regelungen überfordert sind, unterlassen sie jede Regelung aus Angst vor Fehlern.

Dabei ist es die anwaltliche Erfahrung in der Praxis, dass das rechtzeitige Überdenken der erbrechtlichen Regelungen sowohl für den Erblasser als auch für potenzielle Erben oder Bedachten eine wichtige und sinnvolle Maßnahme ist.

Durch eine überdachte erbrechtliche Regelung können Steuern gespart und ein mit viel Mühe erarbeitetes Familienvermögen für die nächste Generation erhalten bleiben. Es kann ein Streit unter den Erben vermieden werden und der Familienfriede auch über den Tod hinaus gewahrt werden.

Einen Schwerpunkt der erbrechtlichen Beratung nehmen die Gestaltung von Testamenten sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmer ein, um etwa vorab die Problematik des Übergangs von Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen auf die Erben mit den entsprechenden steuerrechtlichen Konsequenzen durchzudenken. Darüber hinaus erfolgt testamentarische Regelungen in Harmonisierung mit Gesellschafts- oder Eheverträgen. Erbrechtlich sinnvoll können Zuwendungen an gemeinnützige Vereine oder Stiftungen sein/ die Errichtung von Erbschaftsverträgen, die Eintragung von Nießbrauchsrechten. Die Abwicklung und Verwaltung von Nachlässen, die Vornahme von Testamentsvollstreckungen können ebenfalls vorab geregelt werden. Die Auseinandersetzung bei der Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsrechten sowie Pflichtteilsergänzungsansprüchen, die Hilfestellung bei der Erteilung von Erbscheinen, sowie dir Übernahme von Nachlasspflegschaften sind ein Tätigkeitsbereich, der nach dem Todesfalle eintritt.

Zudem ist die rechtzeitige Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen eine wichtige und sinnvolle Regelung im Hinblick auf das Alter und eine Pflegebedürftigkeit, um mit Menschen des eignen Vertrauens eine solche für die Zukunft zu vereinbaren.

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