Fachanwalt für Arbeitsrecht in Koblenz und Umgebung
Arbeitsverhältnisse bergen sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer ein hohes Maß an Konfliktpotenzial. Es ist daher wichtig, schon im Vorfeld klare Regelungen zu schaffen.Die Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte also nicht erst dann beginnen, wenn der Streitfall eingetreten ist. Wirtschaftlich sinnvoller ist es, bereits bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Rahmenvereinbarungen eine rechtliche Vorabberatung und Vertragsgestaltung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vornehmen zu lassen. Im Bereich des Einzelarbeitsrechts beraten und vertreten wir Mandanten in Koblenz und Umgebung bei allen Arten von Kündigungen und sonstigen Belangen des Arbeitsrechts, wie etwa betriebsbedingte, verhaltensbedingte oder personenbezogene Kündigungen, bei der Wahrnehmung von Direktionsrechten, Änderungskündigungen oder Versetzungen, beim Abschluss von Aufhebungsverträgen mit und ohne Abfindungsregelungen unter Vermeidung von Sperrzeitverhängung durch die Arbeitsagenturen, Vorverhandlungen, bei der Durchsetzung von Rechtspositionen, Gehalt, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, Betriebsrenten, Überstunden und ähnliches sowie bei der Prüfung und Formulierung von Arbeitszeugnissen und schließlich in Fällen von Mobbing z.B. durch Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Für den Arbeitnehmer ist die Einhaltung der Dreiwochenfrist besonders zu beachten, und zwar nicht nur bei Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes für eine Kündigungsschutzklage, sondern auch z.B. für Klagen in Fällen, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht eingreift, bei Klagen gegen außerordentliche Kündigungen sowie zur Entfristung befristeter Arbeitsverhältnisse.
Im Rahmen eines Erstgespräches in unserer Kanzlei in Koblenz kann über die Erfolgsaussichten für einen Rechtsstreit und die anfallenden Kosten beraten werden.
Von Arbeitgebern, gleichgültig welcher Betriebsgröße, müssen bei der Abfassung der Arbeitsverträge eine Vielzahl rechtlicher Bestimmungen beachtet werden.
Wir beraten Arbeitgeber im Arbeitsrecht in Koblenz und Umgebung in der Vertragsgestaltung, Abmahnung, Beendigungs- und Änderungskündigungen, des Aufhebungsvertrages, der Abfindung, der Rationalisierung des Tarifrechtes und sonstigem kollektiven Arbeitsrechts bis hin zu Einzelfragen etwa im Mutterschutz oder befristeter Arbeitsverhältnisse.
Eine Abmahnung hat im Regelfall einer Kündigung vorauszugehen, wenn das Arbeitsverhältnis aus verhaltensbedingten Gründen beendet werden soll. Wir beraten Arbeitgeber in Koblenz und Umgebung vor Aussprache von Kündigungen und vertreten ihn in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Wir gehen für Arbeitnehmer gegen Abmahnungen und Kündigungen vor. Wir beraten, welche gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsmöglichkeiten sinnvoll sind, welche Abfindungshöhe zu erzielen ist.


